PPWR (EU) 2025/40

Stadler Online GmbH 

Justus-Liebig-Straße 10, 61273 Wehrheim

ERKLÄRUNG

EU PACKAGING AND PACKAGING WASTE REGULATION

(Regulation (EU) 2025/ 40)

Sehr geehrter Kunde,

Die Anforderungen der PPWR werden schrittweise eingeführt und betreffen insbesondere die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, den Einsatz von recycelten Stoffbeschränkungen, Kennzeichnungspflichten sowie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).

· Erfüllung von Recyclinganteil-Quoten in betroffenen Produkten und Verpackungen

· Verbesserung der Recyclingfähigkeit betroffener Produkte und Verpackungsmaterialien

. Überprüfung von Materialien, Kennzeichnungen und Verpackungsdesigns

· Bereitstellung von Verbraucherinformationen durch Kennzeichnung und Sortieranweisungen

Ab dem 12. August 2026 treten erste stoffbezogene Anforderungen der PPWR in Kraft, insbesondere Beschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen.

Basierend auf Informationen von unseren Vorlieferanten und dem aktuellen Kenntnisstand überschreitet die Summe der Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom) in den von uns gelieferten Verpackungsmaterialien nicht den Grenzwert von 100 mg/kg gemäß Artikel 5(4) der Verordnung (EU) 2025/40.

Diese Erklärung basiert auf dem aktuellen Stand der uns vorliegenden Informationen sowie den derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund fortlaufender regulatorischer Entwicklungen und möglicher Anpassungen gesetzlicher Vorgaben behalten wir uns Aktualisierungen dieser Erklärung vor


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